Patientenverfügung

Patientenverfügung – Nehmen Sie sich die Zeit

Eine Patientenverfügung legt fest, welche medizinischen Maßnahmen getroffen werden sollen, wenn Sie körperlich oder geistig nicht mehr in der Lage sind, Ihre Vorstellungen dazu zu äußern. Das betrifft nicht nur ältere Menschen oder Menschen mit einer ernsthaften Erkrankung. Auch ein Unfall kann von einer Sekunde auf die andere eine Situation herbeiführen, bei der ohne Patientenverfügung nicht klar ist, was der Betroffene wirklich möchte.

Sie selbst legen in der Patientenverfügung fest, ob und welche lebensverlängernden Maßnahmen für Sie in Frage kommen, wo Sie gepflegt oder versorgt werden möchten, wer Ihre Vertrauenspersonen sind und vieles mehr. Mit einer Patientenverfügung entlasten Sie also zwar in erster Linie Ihre Familie, doch auch Ihr eigener Wille kann besser durchgesetzt werden.

In einer Patientenverfügung können Sie unter anderem festlegen, wann die Verfügung greifen soll: Unfälle, Krankheit, lebensbedrohliche Verletzungen, Hirnschäden etc. Weiterhin können Sie konkretisieren, was Sie im Ernstfall erwarten. Sie können medizinische Maßnahmen auflisten, die Sie ablehnen und genauso ausformulieren, welche Sie befürworten. Verstehen Sie Ihre Patientenverfügung als eine Möglichkeit, jetzt schon Anweisungen an behandelnde Ärzte und Ihre Angehörigen zu geben, die Sie im Ernstfall gegebenenfalls nicht mehr artikulieren können.

Damit die Patientenverfügung auch umgesetzt werden kann, empfehlen wir Ihnen

  • eine regelmäßige Aktualisierung des Vorsorgedokuments mit Datum und Unterschrift,
  • Formulierungen im formaljuristischen Rahmen (Orientierung bietet das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz)
  • sowie die sichere Ablage bei einer Vertrauensperson (z. B. Arzt oder Anwalt).

Sollten Sie eine lebensbedrohende Erkrankung erleiden, lohnt es sich, Ihre in der Verfügung festgelegten Wünsche mit Ihrem behandelnden Arzt durchzusprechen. Auch die Absicherung durch eine notarielle Unterzeichnung Ihrer Patientenverfügung kann in bestimmten Fällen sinnvoll sein. Gerne beraten wir Sie zu allen Fragen rund um das Thema der Patientenverfügung persönlich.

Inhalte einer Patientenverfügung

DIE CHRISTLICHE PATIENTENVORSORGE

Die Christliche Patientenvorsorge umfasst die Vorsorgevollmacht, die Betreuungs- und Patientenverfügung sowie die Äußerung von Behandlungswünschen. Sie ist überkonfessionell konzipiert und ergänzt die juristischen Aspekte einer Patientenverfügung um eine Beratung aus geistlicher Sicht. Genau wie die klassische Patientenverfügung soll sie Sie dabei unterstützen, Ihren Willen in der Kommunikation mit Ärzten, Pflegekräften und Angehörigen deutlich zu machen. Gleichzeitig berücksichtigt sie die theologisch-ethischen Aspekte rund um den Umgang mit dem Tod.

Bei uns ist jedes Beratungsgespräch so professionell wie sensibel.

Kommen Sie auf uns zu!

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